Minijobber können seit dem 01.10.2022 bis zu 520 € im Monat verdienen, also 70 € mehr als bisher. Diese Erhöhung geht auf das im Sommer verabschiedete Mindestlohnerhöhungsgesetz zurück. Zugleich stieg zum 01.10.2022 der Mindestlohn von 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde.

Aufgrund der Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze führt der erhöhte Mindestlohn nicht dazu, dass Minijobber ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um mit ihren „teureren“ Arbeitsstunden innerhalb der monatlichen Obergrenze zu bleiben. Sie können (wie bisher) rund zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne die neue Verdienstgrenze zu überschreiten (43,33 Stunden im Monat). Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 €, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend.

Hinweis: Gesetzlich geregelt ist nun auch, dass der Minijobstatus künftig nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn weiter steigt. Die Verdienstgrenze wurde dynamisch angepasst. Wird der Mindestlohn angehoben, steigt also auch die Minijobgrenze.

Minijobber dürfen in einzelnen Monaten des Jahres auch mehr als 520 € verdienen, wenn insgesamt für das Arbeitsjahr durchschnittlich die Verdienstgrenze eingehalten wird.

Ein Minijob hat vor allem steuerliche Vorteile, da nur 2 % pauschale Lohnsteuer fällig werden, die i,d,R, der Arbeitgeber übernimmt. Minijobber müssen zudem keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen. Sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen befreien lassen. Und zu guter Letzt muss der Verdienst aus einem Minijob bei gewählter pauschaler Lohnversteuerung nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.